Barrierefreiheitserklärung
(gemäß Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11.10.2018)
Die Gemeinde Geratskirchen ist bestrebt, ihre Internetseite sowie mobile Anwendungen barrierefrei zugänglich zu gestalten. Grundlage dafür sind § 9 Abs. 1 der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit Art. 14 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) sowie die Vorgaben des § 3 Abs. 1 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt der Gemeinde Geratskirchen unter:
🔗 www.geratskirchen.de
Aktueller Stand der Barrierefreiheit
Die Website ist in Teilen mit den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit vereinbar. Es bestehen derzeit noch einige bekannte Mängel, an deren Behebung gearbeitet wird.
Welche Inhalte derzeit nicht barrierefrei sind
Einige Bereiche der Website entsprechen noch nicht vollständig den Anforderungen der BITV 2.0. Dazu zählen unter anderem:
Bilder, Grafiken und Logos sind nicht durchgängig mit Alternativtexten versehen.
Die Strukturierung von Inhalten (z. B. durch Überschriften oder Listen) ist stellenweise nicht optimal umgesetzt.
Nicht alle visuellen Elemente erfüllen die erforderlichen Kontrastvorgaben.
Die Navigation ist nicht vollständig ohne Maus nutzbar.
Links und Steuerelemente sind teilweise nicht eindeutig beschriftet.
PDF-Dokumente auf der Website liegen zum Teil nicht barrierefrei vor.
Die vollständige Behebung dieser Einschränkungen ist aus derzeitiger Sicht nur schrittweise möglich, da eine sofortige Umsetzung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre (gemäß Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102). Die Gemeinde Geratskirchen arbeitet jedoch kontinuierlich daran, Barrieren abzubauen – insbesondere bei der barrierefreien Bereitstellung von PDF-Dokumenten.
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 04.08.2025 überarbeitet.
Kontakt und Feedback zur Barrierefreiheit
Trotz aller Bemühungen kann es vorkommen, dass Barrieren bestehen bleiben. Sollten Sie auf Probleme in Bezug auf die Barrierefreiheit stoßen oder Anregungen haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Bitte richten Sie Ihre Hinweise möglichst konkret per E-Mail an:
📧 info@geratskirchen.de
Geben Sie dabei bitte an, auf welcher Seite oder in welchem Bereich Ihnen die Barriere aufgefallen ist, damit wir gezielt nachbessern können.
Verantwortlich für die Bearbeitung eingehender Meldungen:
Gemeinde Geratskirchen
Eggenfeldener Straße 2
84552 Geratskirchen
📧 info@geratskirchen.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit nicht angemessen bearbeitet wurde, haben Sie das Recht, ein Durchsetzungsverfahren einzuleiten. Wenden Sie sich hierfür bitte an die nachfolgende Stelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
📧 bitv@ldbv.bayern.de
🌐 https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html