Bekanntmachungen

Online Beantragung der Briefwahlunterlagen

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Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigungsbriefe können Sie nachfolgend einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Europawahl 2024 online beantragen.

Zur Beantragung des Wahlscheines benötigen Sie die an Sie zugesandte Wahlbenachrichtigung.

Den Online-Antrag bitte nur dann ausfüllen, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Stimmbezirk Ihres Stimmkreises wählen wollen.

Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).

 Zur Antragstellung klicken Sie hier.

 

 

 

 

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